Berufstätigkeit
Berufliche Tätigkeit als
- Legasthenie- und/oder Dyskalkulietherapeut:in
- Legasthenie- und/oder Dyskalkulietrainer:in
- MSc (CE) Master of Science (Continuing Education) - "Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen"
Die Tätigkeit als (Akademische) Legasthenie- und/oder Dyskalkuietherapeut:in, (Diplom) Legasthenie- und/oder Dyskalkulietrainer:in sowie MSc (CE) Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen gilt nach wie vor nicht als Gewerbe.
Die o. a. Tätigkeit/selbstständige Berufsausübung gehört demnach zu den freiberuflichen bzw. selbstständigen Tätigkeiten.
Als freie Berufe (Gewerbe) werden selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, bezeichnet: z. B. Arzt / Ärztin, Apotheker:innen, Notar:innen, Rechtsanwält:innen, Ziviltechniker:innen
Information dazu finden Sie hier:
- https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe.html
- https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Gewerbetaetigkeiten.html
Es ist darauf zu achten, dass bei freien Berufen (Gewerben) nicht in Tätigkeiten eingegriffen wird, die einem reglementierten Gewerbe vorbehalten sind.
Die o. a. freiberufliche Tätigkeit im Bereich der Lernstörungen ist nicht den Lebens- und Sozialberater:innen / Psycholog:innen / Logopäd:innen / Ergotherapeut:innen / psychologischen Berater:innen vorbehalten.
Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt. Es gibt auch eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Je nach selbstständiger Tätigkeit (z. B. abhängig vom Grundberuf) gibt es noch andere Meldepflichten oder Register, in die man sich eintragen muss.
Für andere freie Berufe (z.B. Künstler:innen, Schriftsteller:innen …) gibt es keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten.
Zu diesen zählt auch die Tätigkeit als (Akademische) Legasthenie- und/oder Dyskalkuietherapeut:in, (Diplom) Legasthenie- und/oder Dyskalkulietrainer:in sowie MSc (CE) Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen.
Auch wenn der BALDT, der Berufsverband der Akademischen Legasthenie-Dyskalkulie-Therapeut:innen ist, müssen sich Absolvent:innen nicht verpflichtend beim BALDT anmelden, um die Tätigkeit ausüben zu dürfen.
Selbstverständlich begrüßt der BALDT gerne neue Mitglieder, so sie die jeweils gültigen Aufnahmekriterien erfüllen. Diese sind derzeit hier nachzulesen https://lrs-therapeuten.org/baldt/mitglied-werden/.
Die Anzahl der ECTS (180 oder 240) ist dabei nicht ausschlaggebend, solange mindestens der Akademische Grad "Bachelor" erreicht wurde.
In welcher Form Sie als (Akademische) Legasthenie- und/oder Dyskalkuietherapeut:in, (Diplom) Legasthenie- und/oder Dyskalkulietrainer:in sowie MSc (CE) Lernstörungstherapie mit Schwerpunkt Lesen, Rechtschreiben und Rechnen tätig sein können, hängt auch davon ab, welchen Grundberuf Sie haben.
Als Tätigkeits- bzw. Berufsbezeichnung kann der jeweils erreichte Titel der Ausbildung verwendet werden, z. B. wenn auf Ihrem Abschluss Trainer:in steht, dann dürfen Sie sich nicht als Therapeut:in ausgeben.
Auf alle Fälle muss bei einer selbstständigen Berufsausübung (egal, ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) diese bei der zuständigen Sozialversicherungsanstalt und dem zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
Sie können sich direkt an das Gewerbeamt, die WKO, die Sozialversicherungsanstalt oder das Finanzamt wenden.
WKO / Gewerbe anmelden
- https://www.wko.at/gruendung/gewerbeanmeldeservice-wko
- https://www.wko.at/gruendung/start
- https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Gewerbetaetigkeiten.html
- https://www.bmaw.gv.at/Themen/Unternehmen/Gewerbe/Gewerbeanmeldung.html
Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen
Finanzamt
Gründerservice der WKO
Der Gründerservice kann eine Anlaufstelle sein, wenn Sie sich für eine selbstständige Tätigkeit interessieren und Fragen haben bzw. Unterstützung benötigen. Da auch hier die individuellen Voraussetzungen (Grundberuf, Ausbildung, Bundesland …) darüber bestimmen, ob bzw. welche Hilfe man bekommen kann, informieren Sie sich am besten direkt in Ihrem Bundesland.
- https://www.wko.at/gruendung/beratung
- https://www.wko.at/gruendung/start
- https://www.wko.at/oe/gruendung/leitfaden-gruendung.pdf
Aufgrund der sich laufenden Änderungen bzw. unterschiedlichen Grundberufe/Ausbildungsgrade kann seitens des BALDTs oder der ausbildenden Einrichtung keine eindeutige Rechtsauskunft/Gewähr gegeben werden.
Bitte informieren Sie sich bei den o. a. Instituten und/oder dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens.
Die oben angeführte Information wurde auf Grund der derzeit gültigen Regelungen/Gesetze zusammengestellt – Stand 08.03.2025.