Die Mitgliedschaft in unserem Verband gliedert sich laut Statuten in
Ordentliche Mitglieder - das sind solche, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen.
Ehrenmitglieder - das sind Personen, die hiezu wegen ihrer besonderen Leistungen auf dem Gebiet der Forschung zur Lese-Rechtschreibschwäche bzw. Legasthenie und / oder Dyskalkulie oder wegen besonderer Verdienste um den Verein und seine Zwecke ernannt werden.
Der Erwerb der Mitgliedschaft ist wie folgt festgelegt
Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle physischen Personen werden, welche die vom Vorstand festgelegten Qualitätskriterien für eine Aufnahme erfüllen.
Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle Personen werden, welche die Ausbildung zum/zur akademischen LRS-Therapeuten/in an der Universität Salzburg erfolgreich absolviert haben. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die einen pädagogischen, psychologischen, sozialpädagogischen oder sprachwissenschaftlichen Grundberuf oder gesetzlich geregelten Gesundheitsberuf (Ausbildungsgrad: mindestens Bachelor) und eine fachspezifische, wissenschaftlich fundierte Zusatzausbildung im Legasthenie- und/oder Dyskalkuliebereich abgeschlossen haben. Für die Aufnahme ist der Nachweis über insgesamt mind. 250 erbrachte Praxisstunden in der Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen sowie die Vorlage eines aktuellen Strafregisterauszugs (nicht älter als 3 Monate) vorausgesetzt. Die gesammelten und bestätigten Nachweise sowie der Strafregisterauszug sind dem Ansuchen um Aufnahme beizulegen. Praxisstunden: z. B. Praxisstunden von Pädagogen/innen, von Eltern/Nachhilfeinstituten bestätigte Nachhilfestunden, Arbeit mit Kindern/Jugendlichen bei den Pfadfinder/innen, fachspezifische Praxisfälle aus den Ausbildungslehrgängen zur Legasthenie- und Dyskalkuietherapeut/in… Die Lehrinhalte der Legasthenie- und Dyskalkulieausbildung orientieren sich an den jeweils gültigen und anerkannten Qualitätskriterien des BALDT und einer wissenschaftlich fundierten Ausbildung. Ordentliche Mitglieder können alle Personen werden, die eine durch den BVL zertifizierte Ausbildung zum Dyslexietherapeut/in ® erfolgreich abgeschlossen haben.
Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.